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Cyber Resilience ActProduktsicherheit

Cyber Resilience Act — was Hersteller jetzt wissen müssen.

Der CRA definiert klare Anforderungen an Produkte mit digitalen Elementen. Ich helfe dir zu verstehen, was das für dich bedeutet — und einen strukturierten Weg zu finden.

01 / Überblick

Was ist der Cyber Resilience Act?

15 Mio. €

Max. Bußgeld (oder 2,5 % des globalen Jahresumsatzes)

2027

Vollständige Anwendung ab Oktober 2027

EU-weit

Alle Hersteller, Importeure & Distributoren betroffen

Der Cyber Resilience Act (CRA) ist eine EU-Verordnung, die verbindliche Cybersicherheitsanforderungen für alle Produkte mit digitalen Elementen einführt — von der vernetzten Glühbirne bis zur industriellen Steuerungsanlage.

Das Prinzip: Security by Design, nicht Security by Afterthought. Sicherheit muss von Anfang an in die Produktentwicklung integriert werden. Schwachstellen müssen aktiv gesucht, gemeldet und behoben werden.

Auch für den Mittelstand relevant: Wer Hardware oder Software mit Netzwerkanbindung herstellt, importiert oder vertreibt, sollte prüfen, ob der CRA greift. Ich helfe dir, das schnell und unkompliziert einzuordnen.

02 / Anwendungsbereich

Wer ist betroffen?

Standardprodukte

Alle Produkte mit digitalen Elementen, die nicht als kritisch eingestuft sind. Vereinfachtes Konformitätsbewertungsverfahren (Selbstbewertung möglich).

Smart-Home-GeräteWearablesPC-Software

Kritische Produkte Klasse I

Erhöhte Anforderungen. Konformitätsbewertung durch akkreditierte Stelle oder Nachweis über harmonisierte Normen.

PasswortmanagerFirewallsRouter

Kritische Produkte Klasse II

Strenge Anforderungen. Zwingend Drittpartei-Konformitätsbewertung durch notifizierte Stelle erforderlich.

IndustriesteuerungenPKIHypervisoren
03 / Wesentliche Anforderungen

Was der CRA konkret fordert

01

Security by Design

Cybersicherheit muss von Anfang an in die Produktentwicklung integriert werden. Minimale Angriffsfläche, sichere Standardkonfigurationen, keine bekannten ausnutzbaren Schwachstellen zum Auslieferungszeitpunkt.

02

Vulnerability Management

Aktive Schwachstellensuche, koordinierte Offenlegung (CVDP), zeitnahe Sicherheitsupdates über den gesamten Produktlebenszyklus (mindestens 5 Jahre). SBOM (Software Bill of Materials) erforderlich.

03

Meldepflicht

Aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle müssen innerhalb von 24 Stunden an ENISA und nationale Behörden gemeldet werden.

04

Konformitätserklärung & CE-Kennzeichnung

Technische Dokumentation, EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung erforderlich. Das CE-Zeichen wird um Cybersicherheitsanforderungen erweitert.

CRA Compliance

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